Mit Coaching schneller und sicherer ans Ziel
Dynamische Veränderungen im Wirtschaftsleben erfordern Coaching. Ich unterstütze Sie bei der Bewältigung verschiedenster Anliegen mit persönlicher Beratung und Begleitung. Sie werden angeregt, eigene Lösungen zu entwickeln. Durch das Coaching werden Sie die Ursachen der Probleme erkennen und die zur Lösung des Problems führenden Prozesse identifizieren. Sie lernen Ihre Probleme eigenständig zu lösen, Ihr Verhalten und Ihre Einstellungen weiterzuentwickeln und effektive Ergebnisse zu erreichen. Selbstreflexion und -wahrnehmung und die selbstgesteuerte Erweiterung bzw. Verbesserung der Möglichkeiten hinsichtlich Wahrnehmung, Erleben und Verhalten stehen im Fokus.
Und das Beste zum Schluss:
Lassen Sie sich Ihr Coaching bezuschussen - ich berate Sie hierzu sehr gerne. Zur Kontaktaufname.
Selbstverständlich ist das Kennenlerngespräch für Sie kostenfrei!
Coaching vor der Gründung
In Bayern kann durch das Vorgründungs-/Nachfolgecoaching ein Großteil der Kosten vom Freistaat übernommen werden, wenn Sie noch nicht im Vollerwerb gegründet haben.
Die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern als auch das Institut für Freie Berufe koordinieren als Regionalpartner die verschiedenen Coaching-Programme. Dort ist das Coaching vor der Maßnahme zu beantragen.
Zur meiner Listung auf Gründerland Bayern.
Coaching nach der Gründung - Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
In Deutschland kann durch die BAFA ab dem Zeitpunkt der Anmeldung der Selbständigkeit ein Großteil der Kosten für ein Coaching übernommen werden.
Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Der Bezug zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen des Europäischen Sozialfonds (Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie ökologische Nachhaltigkeit) ist dabei zu berücksichtigen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.
Die neue Förderrichtlinie gilt für alle ab dem 01.01.2023 gestellten Zuschussanträge. Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31.12.2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Ausschlaggebend ist hierbei der Zeitpunkt der Antragstellung.
Wichtig: Unternehmen, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im ersten Jahr nach der Gründung befinden, müssen vor der Beauftragung eines Coaches ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen.
Die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und andere koordinieren als Regionalpartner die Unterstützungsangebote.
Meine BAFA-Beraternummer: 160980